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Lizenzvereinbarung für Online Kurse (Schulungen)

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Lizenzvereinbarung für Online-Kurse (Schulungen)

§ 1: Vertragsparteien, Gegenstand und Allgemeines

1. Lizenzgeber und Lizenznehmer
Lizenzgeber ist Datenschutz.Guide Inh. Nico Eberhardt (nachfolgend „Lizenzgeber“),
Pfotenhauerstr. 65, 01307 Dresden, der über die Plattform

www.Schulung.jetzt
eigene Online-Kurse anbietet und Drittanbietern
die Möglichkeit gibt, Kurse bereitzustellen.
Lizenznehmer ist die Person oder das Unternehmen
(nachfolgend „Lizenznehmer“), die/ das einen oder mehrere Kurse
(Schulungen) über die Plattform erwirbt.

2. Vertragsgegenstand
– Diese Vereinbarung regelt die Gewährung eines zeitlich befristeten
Online-Zugangs
zu den erworbenen Schulungen (nachfolgend „Schulung“).
– Die Schulungen können vom Lizenzgeber selbst stammen oder von Dritten
(Kursleitern), die ihre Inhalte über die Plattform des Lizenzgebers anbieten.
Unabhängig vom konkreten Kursanbieter gilt diese Lizenzvereinbarung
zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer.

3. Interne Nutzung
– Die Schulungen werden ausschließlich zur internen Nutzung
innerhalb des Unternehmens oder der Institution des Lizenznehmers
bereitgestellt (z. B. für Mitarbeitertrainings).
– Eine Weitergabe an Externe oder eine kommerzielle Verwendung ist nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Lizenzgebers gestattet (siehe § 3).

4. Datenschutz
– Der Lizenzgeber verarbeitet personenbezogene Daten des Lizenznehmers
ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere
der DSGVO.
– Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der

Datenschutzerklärung
auf schulung.jetzt einsehbar.

§ 2: Abonnement- und Zugangsmodelle

1. Einmalzahlung oder Abonnement
– Der Lizenzgeber bietet verschiedene Modelle an:
a) Einmalkauf mit zeitlich begrenztem Zugriff
(z. B. 12 Monate Zugang),
b) Abonnements (monatlich, jährlich oder themenbezogen),
c) weitere Modelle, die jeweils in der Kursbeschreibung angegeben werden.

2. Verlängerung und Ablauf
– Bei einem Abomodell verlängert sich das Nutzungsrecht
entsprechend der beim Kauf angegebenen Laufzeit automatisch, sofern es
nicht fristgerecht gekündigt wird. Die genauen Kündigungsfristen und
Abopreise werden im Bestellvorgang ausgewiesen.
– Bei einem Einmalkauf mit begrenzter Laufzeit erlischt das Nutzungsrecht
an der Schulung automatisch nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums.
– Nach Ablauf kann der Lizenznehmer keinen weiteren Zugriff auf den Kurs
nehmen, sofern nicht ein neuer Zugriff (z. B. durch erneuten Kauf)
erworben wird.

3. Kulanz bei Ablauf
– Sollte der Lizenznehmer aus wichtigem Grund (z. B. längere Krankheit)
verhindert gewesen sein, den Kurs im vereinbarten Zeitraum zu absolvieren,
kann er sich an den Support wenden. Eine kostenlose erneute Freischaltung
liegt jedoch ausschließlich im billigen Ermessen des Lizenzgebers; ein
Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

§ 3: Nutzungsumfang und Urheberrecht

1. Einräumung des Nutzungsrechts
– Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer ein einfaches,
nicht-ausschließliches und nicht-übertragbares
Nutzungsrecht
an der erworbenen Schulung.
– Dieses Recht erlaubt dem Lizenznehmer, die Schulung ausschließlich für
eigene betriebsinterne Zwecke zu nutzen (z. B. Schulung von Mitarbeitern).

2. Beschränkung auf Einzelnutzer oder vereinbarte Gruppengröße
– Pro Kurszugang ist grundsätzlich nur eine Person zur Nutzung berechtigt
(Einzellizenz). Sollen mehrere Personen gleichzeitig geschult werden,
sind entsprechend mehrere Lizenzen oder eine Mehrpersonenlizenz zu erwerben.
– Sofern ein Abomodell mit einer festgelegten Benutzeranzahl gebucht wird,
darf die Schulung nur in diesem Umfang genutzt werden.

3. Urheberrechtliche Beschränkungen
– Änderungen, Vervielfältigungen, Übersetzungen oder öffentliche
Zugänglichmachung der Schulung – auch teilweise oder vorübergehend –
sind nicht gestattet, sofern nicht gesetzlich erlaubt oder schriftlich
genehmigt.
– Das Recht zur Nutzung umfasst lediglich die Handlungen, die für die
vertragsgemäße Nutzung notwendig sind (z. B. Streaming des Videokurses,
Herunterladen freigegebener Materialien).
– Eine Verletzung dieser Beschränkungen kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

§ 4: Verbot der Weitergabe und Wiederverkauf

1. Keine Weitergabe an Dritte
– Der Lizenznehmer darf die Schulung nicht an Dritte weitergeben, weder
entgeltlich noch unentgeltlich. Dazu zählt insbesondere der Verkauf, die
Vermietung oder das Verleihen.
– Ein Unterlizenzieren an verbundene Unternehmen oder Personen ist
nicht gestattet, es sei denn, dies wurde vertraglich ausdrücklich
erlaubt (z. B. bei Mehrpersonenlizenzen).

2. Sicherheit und Zugangsschutz
– Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugriff
auf die Schulung erhalten. Dies kann z. B. durch Passwortschutz oder
organisatorische Maßnahmen gewährleistet werden.
– Mitarbeiter des Lizenznehmers sind über sämtliche Nutzungsbeschränkungen,
das Kopierverbot und die Verpflichtung zur Geheimhaltung zu informieren.

§ 5: Laufzeit, Vergütung und Kündigung

1. Laufzeit und Vergütung
– Die Laufzeit der Zugangsberechtigung (bei Einmalkauf oder Abo) sowie die
Höhe der Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Bestellvorgang (Online-Shop).
– Die Lizenzgebühr ist in der Regel im Voraus zu entrichten. Die Zahlung
erfolgt über die im Online-Shop angegebenen Zahlungsmethoden.

2. Kündigung bei Abos
– Bei Abonnements kann der Lizenznehmer das Vertragsverhältnis innerhalb
der im Bestellprozess bzw. im Benutzerkonto genannten Frist kündigen.
– Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Abo
gemäß der ursprünglichen Laufzeit.
– Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt.

3. Beendigung des Kurses
– Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit bzw. bei Beendigung des Abos
erlischt das Nutzungsrecht an der Schulung, und der Zugang kann
vom Lizenzgeber gesperrt werden.

§ 6: Gewährleistung und Haftung

1. Gewährleistung
– Bei Mängeln der Schulungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften
(§§ 536 ff. BGB).
– Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform oder
Weiterentwicklung der Kurse besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich zugesichert.

2. Haftungsbeschränkungen
– Der Lizenzgeber haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt.
– Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden an Leben,
Körper oder Gesundheit.
– Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsabschluss bestehende
Mängel ist ausgeschlossen.
– Rechtsmängelhaftung sowie Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und der DSGVO
bleiben hiervon unberührt.

§ 7: Änderungen, Ergänzungen und Schriftform

1. Vertragsänderungen
– Änderungen oder Ergänzungen dieser Lizenzvereinbarung bedürfen der Schriftform
(z. B. E-Mail oder PDF-Dokument mit elektronischer Signatur). Dies gilt auch
für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

2. Einseitige Anpassung
– Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese Vereinbarung zu ändern, wenn hierfür
ein guter Grund besteht (z. B. neue Gesetzgebung, Änderungen im Angebot).
– Über etwaige Änderungen wird der Lizenznehmer in Textform informiert. Erfolgt
kein Widerspruch innerhalb von vier Wochen, gelten die Änderungen als angenommen.
Bei rechtzeitigem Widerspruch kann der Lizenznehmer den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 8: Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Gerichtsstand
– Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dresden, Deutschland, sofern der Lizenznehmer
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
– Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

2. Anwendbares Recht
– Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

§ 9: Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung unwirksam oder undurchführbar
sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 10: Inkrafttreten

Diese Lizenzvereinbarung tritt mit Abschluss des Kaufvertrages über den jeweiligen
Kurs (Schulung) in Kraft und gilt für die gesamte Laufzeit des Nutzungsrechts.
Im Falle eines Abonnements beginnt sie mit der ersten Zahlungsabwicklung
(bzw. Freischaltung des Zugangs) und läuft bis zur ordnungsgemäßen Kündigung
oder zum Ablauf der Vertragslaufzeit.

§ 11: Kontakt und Impressum

Schulung.jetzt
Inh. Nico Eberhardt
Pfotenhauerstr. 65
01307 Dresden
E-Mail: info(at)Schulung.jetzt
Webseite:
www.Schulung.jetzt

(Stand: 03.2025)