Steuerliche Absetzbarkeit für Business-Kunden
Als Business-Kunde auf Schulung.jetzt können Sie die Kosten für Schulungen als betrieblich bedingte Ausgaben
steuerlich absetzen, wenn sie der Fortbildung Ihrer Mitarbeiter oder der
Erweiterung der beruflichen Qualifikation dienen.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit:
- Die Schulungen müssen beruflich veranlasst sein.
- Die Kosten können als Betriebsausgaben vollständig abgesetzt werden.
- Ein Nachweis der Schulungskosten durch eine ordnungsgemäße Rechnung ist erforderlich.
Anforderungen an die Rechnung:
- Name und Anschrift des Leistungserbringers: Schulung.jetzt / Nico Eberhardt
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers: Ihr Unternehmen
- Beschreibung der Leistung: z. B. „Datenschutzschulung für Unternehmen“
- Rechnungsbetrag mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (19 %)
- Datum der Leistungserbringung und Rechnungsnummer
Wichtiger Hinweis:
Um die steuerliche Absetzbarkeit zu gewährleisten, sollten Sie sicherstellen, dass die
Kursbeschreibung auf berufliche Relevanz hinweist. Bei Fragen zur Absetzbarkeit
empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu konsultieren.
Noch Fragen?
Wenn Sie noch Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schulungen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Schreiben Sie uns an: info@schulung.jetzt