Kursleiter*innen auf unserer Plattform sind selbstständig tätig. Es besteht kein Arbeitsverhältnis und keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Kursleiter sind verpflichtet, ihre Einnahmen aus der Kursleitung selbstständig beim Finanzamt anzugeben und steuerlich zu erfassen.
Die Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit muss spätestens erfolgen, wenn:
- erste Einnahmen erzielt werden,
- die Tätigkeit regelmäßig ausgeübt wird,
- oder eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
Nach der Anmeldung stellt das Finanzamt eine eigene Steuernummer für die selbstständige Tätigkeit aus.
Für kleinere Einnahmen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) genutzt werden.
Kursleiter sind zudem selbst verantwortlich für ihre Krankenversicherung sowie eventuelle weitere Versicherungen.
Über unser Portal erfolgt keine automatische Absicherung.
Bei Unsicherheiten empfehlen wir ausdrücklich, rechtzeitig das zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater zu konsultieren.
Hinweis: Die Plattform übernimmt keine Haftung für steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen der Kursleiter.